Allgemeine Geschäftsbedingungen Gastronomie und Veranstaltungen
Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, Hilsenbeck & Co Gastronomie KLG als Betreiberin der Gastronomie "Paul & Peters" im Folgenden als P&P's bezeichnet. So weit nachfolgend die Bezeichnung Gast verwendet wird, ist damit auch die weibliche Form mitumfasst. Die AGB gelten für sämtliche Verträge über Restaurantleistungen und/oder Veranstaltungen, inklusiv der da mit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Vertragspartner sind der Gast und das P&P's. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Olten Gerichtsstand, so fern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reservations- sowie allfällige Zusatzvereinbarungen und die allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Olten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Vertragsgegenstand
Der Vertrag über Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes zustande. Bei telefonischer Reservierung gilt die Zusendung der Reservation als E-Mail als verbindlich. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronisch gesendete Bestätigungen wie auch elektronisch übermittelte Dokumente via E-Mail und online generierte Formulare. Der vorliegende Vertrag kommt durch die fristgerechte (Optionsdatum) Annahme der schriftlichen Offerte der P&P's zustande. Spätere Anpassungen am Inhalt der schriftlichen Bestätigung werden für die P&P's erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Mündliche Abmachungen oder Änderungen sind nicht gültig - ausgenommen telefonische Tischeservationen bis 5 Personen. Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Die P&P's ist berechtigt, nach Ablauf der Optionsdaten ohne weiteres über die reservierten Veranstaltungsräumlichkeiten anderweitig zu verfügen.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum.
Preise
Die vom P&P's kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.
Zahlungskonditionen
Die Vergütung wird ohne jeden Abzug innert zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zur Bezahlung fällig. Die P&P's ist berechtigt, vom Auftraggeber bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder nach Vereinbarung einen Betrag von bis zu 50% der voraussichtlichen Vergütung als Vorauszahlung zu verlangen. Bei Auftraggebern mit Sitz / Wohnsitz im Ausland werden bis zu 100 % des erwarteten Umsatzes als Vorauszahlung per E-mail in Rechnung gestellt. Die P&P's versendet keine Rechnungen ins Ausland. Bei allen Veranstaltungen ab 30 Personen oder einem Auftrag ab CHF 4‘000.00, ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Eine Vorauszahlung ist gem. den Konditionen der Bestätigung zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann die P&P's den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 6 genannten Stornierungskosten verlangen.
Haftung für Zahlung
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, hat der Auftraggeber ebenfalls die Auftragsbestätigung zu unterzeichnen und gilt damit der P&P's gegenüber auch als Auftraggeber. Insbesondere haftet der Auftraggeber mit dem Veranstalter solidarisch für die gesamte Vergütung. Diese Haftung erstreckt sich auf zusätzliche, von den Veranstaltungsteilnehmern bezogene Leistungen, falls nicht ausdrücklich Direktbezahlung vereinbart worden ist.
Annulation und Umbuchung
Ab 6 Personen
Bei einer Tischreservation im P&P's bis 6 Personen ist die Annullation bis 24 Stunden und bei Tischreservationen ab 6 Personen bis 48 Stunden vor Reservationsbeginn kostenlos. Bei späteren Annullationen oder No Show (Nichterscheinen des Gastes) werden CHF 30.00 pro Person in Rechnung gestellt.
Bei Platzreservationen zu Events/Tagungen können Reservationen bis 20 Personen 7 Tage vor dem Event storniert wer den. Annulationen danach werden mit dem vollen Betrag verrechnet. Ist die effektive Personenzahl in der Folge kleiner gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung. Ist die Teilnehmerzahl höher, wird nach der effektiven Teilnehmerzahl abgerechnet. Das P&P's leistet in diesem Fall keine Gewähr für die Berücksichtigung der zusätzlichen Teilnehmer. Vertragsänderungen werden für das P&P's erst durch eine schriftliche Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Stornierung
Stornierung durch den Auftraggeber
Wird die Veranstaltung aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, storniert, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz folgender Kosten, insofern keine anderweitigen Stornierungsbedingungen im Vertrag festgelegt worden sind:
- Absage 0 – 7 Tage vor dem Termin: 100 % gemäss Auftragsbestätigung
- Absage 8 – 14 Tage vor dem Termin: 50 % gemäss Auftragsbestätigung
- Absage 15 – 30 Tage vor dem Termin: 30 % gemäss Auftragsbestätigung
Rücktritt durch das Restaurant
Bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Restaurant durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesent-licher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltswecks, gebucht werden;
- das Restaurant begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen des Restaurants beeinträchtigen kann; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.
Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom P&P's zu beziehen. In Sonderfällen kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, ein Tellergeld bzw. Zapfengeld zu verlangen.
Verlängerungen
Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung an die P&P's zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die P&P's kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren. Die P&P's hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
Versicherung
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Restaurant kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungs-nachweis verlangen.
Haftung und Verluste für Schäden
Der Auftraggeber haftet der P&P's für Verluste und Schäden an festem und mobilem Inventar, die durch seine Mitarbeiter und / oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Ablehnung von Haftung für eingebrachte Gegenstände lehnt das P&P's
jede Haftung für Verluste von oder Schäden an vom Auftraggeber bzw. von den Veranstaltungsteilnehmern eingebrachten Gegenständen ab.
Verwendung von Dekorationsmaterial
Ohne ausdrückliche Zustimmung der P&P's darf kein zusätzliches Dekorations-material verwendet werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das von ihm mit Zustimmung der P&P's verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Die Haftung gegenüber der Feuerpolizei liegt beim Auftraggeber. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss nach Ende der Veranstaltung umgehend wieder abgeholt werden. Nicht abgeholtes Dekorationsmaterial wird auf Kosten des Auftraggebers von der P&P's entsorgt. Es ist dem Auftraggeber / Veranstalter untersagt, an den durch die P&P's zur Verfügung gestellten baulichen und technischen Einrichtungen irgendwelche Veränderungen vorzunehmen. Vitrinen und Reklameflächen dürfen nicht verdeckt oder entfernt werden.
Hundehaltung
Der Gast, der einen Hund in das Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen. Es ist nicht gestattet, Tiere im Gastraum zu füttern.
Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- oder Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Restaurant selbst erbracht werden, so handelt das Restaurant lediglich als Vermittler. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das P&P's.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des P&P's. Unter Vorbehalt gesetzlich zwingender Zuständigkeit, ist Olten ausschliesslicher Gerichtsstand.
Hilsenbeck & Co Gastronomie KLG/ Stand 09.11.2024